Die finnische Flagge besteht aus einem blauen Kreuz (skandinavisches Kreuz) auf weissem Grund. Seit dem 29. Mai 1918 ist die Flagge offizielles Symbol Finnlands. Man unterscheidet zwischen der „allgemeinen Nationalflagge“ und der „offiziellen Staatsflagge“, die von staatlichen Einrichtungen verwendetet wird. Oben im Bild ist die „allgemeinen Nationalflagge“ zu sehen.
Die allgemeinen Nationalflagge Finnlands
Die Flagge, die vermutlich den meisten bekannt sein dürfte: ein mehr oder weniger einfaches blaues Kreuz auf weißem Grund. Wie bereits oben beschrieben ist diese Version seit 1918 offizielles Symbol Finnlands. Man sieht sie immer wieder – mal hier, mal da. Bei quasi jeder Großveranstaltung, bei der Finnen anwesend sind, wird mit Sicherheit irgendwo im Bild eine Finnische Fahne geschwenkt. beim Eurovision Song Contest, beim Skispringen, beim Eishockey oder auch bei Formel1-Rennen. Oder zumindest ein Fähnchen.
Aber auch an Finnischen Seen gibt es eine recht hohe Flaggendichte. Viele Finnen schmücken ihr Sommerhaus mit einer Flagge, die dann zum Beispiel zu Mittsommer feierlich am Fahnenmast aufgezogen werden kann. Beliebt sind auch längliche, eher unscheinbare Wimpel.
Die Finnische Staatsflagge
Die Finnische Staatsflagge darf ausschließlich von staatlichen Institutionen verwendet werden. Sie unterscheidet sich von der allgemeinen Nationalflagge durch das Finnische Wappen, das an der Kreuzung der beiden blauen Linien zu sehen ist: ein goldener bzw. gelber Löwe auf rotem Grund, der eine Krone auf dem Kopf und ein Schwert in der Hand trägt.
Gesetzliche Regelungen zur Finnischen Flagge
Mit der finnischen Flagge und ihrer Verwendung sind eine ganze Reihe von Gesetzen und Regeln verbunden. Im Prinzip darf jeder Finne die Finnische Fahne besitzen und auch öffentlich präsentieren. Viele Häuser, vor allem auch sehr viele Sommerhäuser haben eigens dafür einen Flaggenmast an die Fahne gelegentlich aufgezogen wird. Wann die Fahne gehisst werden darf ist aber gesetzlich geregelt – und man ist gut beraten, diese gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
So darf die Nationalflagge beispielsweise in der Regel nicht über Nacht gehisst bleiben. Es gibt aber Ausnahmen, zu denen die Flagge über Nacht gehisst bleiben darf. In der Regel wird die Fahne traditionell um 8 Uhr morgens gehisst und zum Sonnenuntergang, spätestens jedoch um 21 Uhr wieder eingeholt. Am Tag der finnischen Flagge wird die Fahne jedoch am Vorabend des Mittsommerfestes um 18 Uhr gehisst und erst am Tag des Mittsommerfestes um 21 Uhr wieder eingeholt.
Der Tag der finnischen Flagge (Finnisch „Suomen lipun päivä“ / Schwedisch „Finlands flaggas dag“) fällt zusammen mit Juhannus – dem Mittsommerfest – und ist daher immer am Samstag zwischen dem 20. Juni und dem 26. Juni eines Jahres.
Eine weitere Ausnahme stellt der Finnische Unabhängigkeitstag dar – die offizielle Beflaggung endet um 20 Uhr. Und auch an Wahltagen, an denen die Wahllokale bis nach Sonnenuntergang geöffnet sind, wird die Flagge um 20 Uhr eingeholt.
Farben und Maße
Das Seitenverhältnis der Finnischen Flagge ist 11 zu 18 – das heißt die Flagge ist 18 Maßeinheiten lang und 11 Einheiten hoch – egal, wie groß die Flagge am Ende ausfällt. Die Grundfläche ist weiß und wird von einem blauen Kreuz in vier Teile geteilt. Die Breite der Streifen, die das Kreuz definieren, ist drei Einheiten breit. Die kleinere weißen Flächen (innen) sind fünf Einheiten breit, die äußeren weißen Flächen mit 10 Einheiten genau doppelt so breit.
Die Farben wurden früher durch Referenz-Stoffe definiert – also quasi überliefert. Heutzutage wird die blaue Farbe hingegen durch internationale Farbstandards definiert: das sogn. CIE-Normvalenzsystem, das schwedische NCS Natural Colour System und das Pantone Matching System (PMS).
Nach dem Pantone Matching System ist der Blauton wie folgt aufgebaut:
- Blau: 294C
- Rot: 186C
- Gelb: 123C
Näherungsweise können folgende CMYK abgeleitet werden – sie sind allerdings nicht Teil der offiziellen Definition:
- Cyan / C = 100 %;
- Magenta / M = 56 %;
- Yellow / Y = 0 %;
- Black / K = 18,5 %
Siehe auch: